Kann man sich selbst anzeigen? Diese Frage geistert manchmal durch meinen Kopf, meist in Momenten der Verzweiflung, wenn ich mich von meinem eigenen Handeln gelähmt fühle. Die Vorstellung, rechtliche Schritte gegen sich selbst einzuleiten, klingt absurd, fast schon wie ein schlechter Witz. Aber was steckt eigentlich dahinter, hinter diesem Gedanken, der wie ein Schatten meine Vernunft umkreist?
Im Kern geht es wohl um Schuld, um die Last der eigenen Fehler, die mich manchmal zu erdrücken drohen. Es ist der Wunsch nach Sühne, nach einer sichtbaren Konsequenz für die inneren Kämpfe, die niemand sonst sieht. Kann eine Anzeige gegen sich selbst eine Form der Selbstkasteiung sein, ein verzweifelter Versuch, mit dem inneren Richter ins Reine zu kommen?
Rechtlich betrachtet ist die Antwort eindeutig: Nein, man kann sich nicht selbst anzeigen. Eine Anzeige setzt voraus, dass es einen Geschädigten und einen Beschuldigten gibt, zwei unterschiedliche Parteien. Man kann nicht gleichzeitig Kläger und Beklagter im eigenen Verfahren sein. Das Gesetz sieht vor, dass man die Verantwortung für seine Taten übernimmt, aber nicht durch Selbstjustiz, sondern durch ein ordentliches Gerichtsverfahren.
Doch das juristische „Nein“ beantwortet nicht die tiefere Frage nach dem Warum. Warum dieser Drang nach Selbstbestrafung, nach der Auslieferung an eine höhere Instanz? Vielleicht liegt es daran, dass wir in einer Welt leben, die Erfolg und Perfektion über alles stellt. Fehler werden nicht toleriert, sondern führen zu Scham und Schuldgefühlen. In diesem Klima der ständigen Bewertung und des Leistungsdrucks kann die eigene Wahrnehmung verzerrt werden. Was objektiv betrachtet ein kleiner Fehler ist, wird subjektiv zu einem unentschuldbaren Fehltritt.
Statt uns selbst anzuzeigen, sollten wir lernen, mit unseren Fehlern konstruktiv umzugehen. Es geht darum, Selbstverantwortung zu übernehmen, ohne in Selbstzerstörung zu verfallen. Wir müssen erkennen, dass Fehler zum Menschsein dazugehören und dass sie uns die Möglichkeit bieten, zu lernen und zu wachsen.
Vor- und Nachteile einer "Selbst-Anzeige"
Obwohl eine „Selbst-Anzeige“ im juristischen Sinne nicht möglich ist, kann die Auseinandersetzung mit der eigenen Schuld und die Suche nach Wiedergutmachung durchaus positive Aspekte haben. Im Folgenden werden die potenziellen Vor- und Nachteile dieses Prozesses beleuchtet:
Vorteile | Nachteile |
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Anstatt uns in einem Kreislauf der Selbstverurteilung zu verlieren, sollten wir unsere Energie darauf verwenden, unsere Fehler wiedergutzumachen und aus ihnen zu lernen. Wahre Stärke liegt nicht darin, sich selbst zu richten, sondern darin, sich seinen Fehlern zu stellen und an ihnen zu wachsen.
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