Krankmeldung beim Arbeitgeber: Wann muss ich Bescheid geben?

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Gesundheit geht vor – das gilt auch im Arbeitsleben. Doch ab wann ist eine Krankmeldung beim Arbeitgeber eigentlich notwendig? Was passiert, wenn man sich nicht rechtzeitig meldet? Und welche Regelungen sollte man als Arbeitnehmer kennen? Dieser Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Krankmeldung.

Die Pflicht zur Krankmeldung ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall weiterhin ihren Lohn erhalten und vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung geschützt sind.

Im Kern besagt das EntgFG, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. "Unverzüglich" bedeutet in diesem Zusammenhang so schnell wie möglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Wie die Krankmeldung im Einzelnen zu erfolgen hat, regelt in der Regel der Arbeits- oder Tarifvertrag.

Häufig wird eine telefonische Krankmeldung verlangt, damit der Arbeitgeber direkt informiert ist und gegebenenfalls umplanen kann. Zusätzlich kann eine schriftliche Krankmeldung per Post oder E-Mail gefordert werden, die als Nachweis für die Krankenkasse dient.

Die Frage, ab wann eine Krankmeldung notwendig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist immer der Einzelfall und die Art der Erkrankung. Bei einer schweren Grippe, die einen daran hindert, zur Arbeit zu gehen, ist eine sofortige Krankmeldung unumgänglich. Bei einem harmlosen Schnupfen, der die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt, ist dies hingegen nicht zwingend erforderlich.

Vor- und Nachteile einer frühzeitigen Krankmeldung

VorteileNachteile
Sorgt für Klarheit und Planungssicherheit beim ArbeitgeberKann bei häufigerem Auftreten Misstrauen erzeugen
Ermöglicht schnellstmögliche GenesungKann bei leichten Erkrankungen unnötig erscheinen

Bewährte Praktiken zur Krankmeldung

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
  2. Nennen Sie die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit.
  3. Halten Sie sich an die im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegten Meldewege (Telefon, E-Mail etc.).
  4. Reichen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens am dritten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  5. Informieren Sie sich über die Regelungen zu Krankmeldungen in Ihrem Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Ab wann muss ich eine Krankmeldung einreichen?

Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

2. Reicht eine telefonische Krankmeldung aus?

In der Regel ja, aber es ist ratsam, sich an die Vorgaben des Arbeitsvertrags oder der Betriebsvereinbarung zu halten.

3. Ab wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?

Spätestens am dritten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

4. An wen muss ich die Krankmeldung richten?

In der Regel an Ihren direkten Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung.

5. Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?

Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur Abmahnung oder Kündigung.

6. Darf mein Arbeitgeber nach dem Grund meiner Krankheit fragen?

Grundsätzlich nein. Nur bei bestimmten Krankheiten, die z. B. im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind, darf der Arbeitgeber nachfragen.

7. Muss ich für die Zeit der Krankmeldung erreichbar sein?

Grundsätzlich nicht, es sei denn, es gibt dringende betriebliche Gründe.

8. Darf ich während meiner Krankschreibung verreisen?

Dies ist grundsätzlich erlaubt, solange die Reise Ihre Genesung nicht gefährdet oder verzögert.

Tipps und Tricks zur Krankmeldung

Bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie, trotz Krankheit die wichtigsten Dinge zu regeln. Notieren Sie sich, wann Sie Ihren Arbeitgeber informiert haben und wann Sie die AU bei Ihrem Arzt einreichen müssen.

Die rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Sie schützt nicht nur Ihre Rechte als Arbeitnehmer, sondern ermöglicht es Ihrem Arbeitgeber auch, auf Ihre Abwesenheit angemessen zu reagieren und den Arbeitsablauf aufrechtzuerhalten. Im Zweifelsfall gilt: Fragen Sie lieber einmal zu viel nach, als sich später Unannehmlichkeiten einzuhandeln.

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