Der Wecker klingelt, doch anstatt voller Tatendrang aufzustehen, fühlen Sie sich schlapp und kränklich. Ein Anruf beim Chef ist in diesem Zustand meist unvorstellbar. Was also tun? Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, sich per E-Mail krankzumelden. Doch ist das überhaupt erlaubt und wenn ja, wie schreibt man eine solche Krankmeldung korrekt?
Tatsächlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die die Krankmeldung per E-Mail explizit erlaubt oder verbietet. Es obliegt dem Arbeitgeber, ob er diese Form der Krankmeldung akzeptiert. In vielen Unternehmen, besonders in Zeiten von Homeoffice und digitaler Kommunikation, ist die Krankmeldung per E-Mail jedoch gang und gäbe. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn einige wichtige Punkte gilt es zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Wichtig ist vor allem, dass die E-Mail rechtzeitig beim Arbeitgeber eingeht, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn. Informieren Sie sich daher am besten im Vorfeld über die internen Regelungen in Ihrem Unternehmen. Zudem sollte die Krankmeldung alle wichtigen Informationen enthalten: Ihren Namen, Ihre Abteilung, den Grund der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Krankheit.
Obwohl die E-Mail als Kommunikationsmittel im Berufsleben immer wichtiger wird, ersetzt sie nicht die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) durch einen Arzt. Diese muss in der Regel spätestens ab dem dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen.
Die Möglichkeit der Krankmeldung per E-Mail bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. Arbeitnehmer können sich direkt nach dem Aufwachen krankmelden, ohne telefonieren zu müssen. Arbeitgeber wiederum erhalten die Information schnell und schriftlich, sodass sie den Ausfall besser planen können.
Vor- und Nachteile der Krankmeldung per E-Mail
Wie jede Form der Kommunikation hat auch die Krankmeldung per E-Mail ihre Vor- und Nachteile. Diese sollten Sie abwägen, bevor Sie sich für diese Variante entscheiden.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Schnell und unkompliziert | Keine rechtliche Sicherheit |
Möglichkeit, die Krankmeldung zu überdenken | E-Mail könnte im Spam-Ordner landen |
Diskretion bei sensiblen Krankheitsgründen | Fehlende persönliche Ansprache |
5 Best Practices für die Krankmeldung per E-Mail
- Rechtzeitig informieren: Melden Sie sich so früh wie möglich krank, am besten noch vor Arbeitsbeginn.
- Korrekte Anrede verwenden: Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten mit Namen an.
- Klar und deutlich formulieren: Geben Sie den Grund der Arbeitsunfähigkeit an und nennen Sie die voraussichtliche Dauer.
- Professionellen Ton wahren: Vermeiden Sie Umgangssprache, Smileys oder Emojis.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen: Weisen Sie auf die rechtzeitige Einreichung der AU hin.
5 Häufige Fragen zur Krankmeldung per E-Mail
- Ist eine Krankmeldung per E-Mail ausreichend?
Nein, die E-Mail ersetzt nicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Sie spätestens am dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorlegen müssen.
- An wen richte ich die Krankmeldung per E-Mail?
Richten Sie die E-Mail an Ihren direkten Vorgesetzten. In einigen Unternehmen gibt es auch zentrale E-Mail-Adressen für Krankmeldungen.
- Muss ich den Grund meiner Krankheit nennen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, den Grund für Ihre Arbeitsunfähigkeit in der E-Mail zu nennen. Ein kurzer Hinweis wie "wegen Krankheit" reicht aus.
- Was mache ich, wenn ich keine Rückmeldung auf meine E-Mail erhalte?
Sollten Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Rückmeldung erhalten, erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung.
- Kann mein Arbeitgeber die Krankmeldung per E-Mail verbieten?
Ja, der Arbeitgeber kann die Krankmeldung per E-Mail verbieten. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die internen Regelungen in Ihrem Unternehmen.
Die Krankmeldung per E-Mail ist eine bequeme und schnelle Möglichkeit, den Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dennoch sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Informieren Sie sich im Vorfeld über die internen Regelungen in Ihrem Unternehmen und formulieren Sie Ihre E-Mail klar, deutlich und professionell. Denken Sie daran, dass die E-Mail die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ersetzt. Mit diesen Tipps sind Sie für den Krankheitsfall bestens gerüstet.
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