Maklerprovision beim Wohnungsverkauf: Wer zahlt?

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Der Verkauf einer Wohnung ist ein komplexer Prozess mit vielen wichtigen Entscheidungen. Eine davon betrifft die Beauftragung eines Maklers. Dieser kann den Verkaufsprozess zwar deutlich vereinfachen, aber auch zusätzliche Kosten verursachen. Die Frage, wer die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf letztendlich trägt, ist daher von großer Bedeutung.

Lange Zeit war es in Deutschland üblich, dass der Käufer die Maklerprovision zahlte. Seit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 hat sich die Situation jedoch geändert. Nun gilt grundsätzlich: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen der Verkäufer die Maklerprovision übernimmt.

Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. So kann beispielsweise im Kaufvertrag vereinbart werden, dass der Käufer die Maklerprovision ganz oder teilweise übernimmt. Dies ist jedoch nur in bestimmten Fällen zulässig, etwa beim Kauf von Neubauwohnungen oder bei einem sogenannten qualifizierten Alleinauftrag des Verkäufers an den Makler.

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Region und Makler. Üblich sind Provisionssätze zwischen 3% und 7% des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei einem Verkaufspreis von 500.000 Euro kann die Maklerprovision somit zwischen 15.000 und 35.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich vor der Beauftragung eines Maklers genau über die anfallenden Kosten zu informieren und diese im Maklervertrag schriftlich festzuhalten. Auch die Frage, wer die Maklerprovision im Falle eines gescheiterten Verkaufs tragen muss, sollte im Vorfeld geklärt werden.

Vorteile der Beauftragung eines Maklers beim Wohnungsverkauf

Obwohl die Beauftragung eines Maklers mit Kosten verbunden ist, bietet sie auch einige Vorteile:

  • Marktkenntnis und Erfahrung: Makler kennen den lokalen Immobilienmarkt und verfügen über Erfahrung in der Preisfindung und Verhandlung.
  • Zeitersparnis: Ein Makler übernimmt zeitaufwendige Aufgaben wie die Erstellung des Exposés, die Durchführung von Besichtigungen und die Kommunikation mit Interessenten.
  • Professionelle Präsentation: Makler wissen, wie man eine Immobilie optimal präsentiert und potenzielle Käufer anspricht.

Tipps für die Auswahl eines Maklers

  • Empfehlungen einholen: Fragen Sie Freunde, Familie oder Bekannte nach Empfehlungen für Makler.
  • Vergleiche einholen: Holen Sie Angebote von mehreren Maklern ein und vergleichen Sie Leistungen und Preise.
  • Referenzen prüfen: Fragen Sie den Makler nach Referenzen und sprechen Sie mit früheren Kunden.
  • Auf Qualifikation achten: Achten Sie darauf, dass der Makler über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügt.
  • Maklervertrag prüfen: Lesen Sie den Maklervertrag sorgfältig durch und klären Sie alle offenen Fragen im Vorfeld.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Makler beim Wohnungsverkauf?

Grundsätzlich gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. In den meisten Fällen ist dies der Verkäufer.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Region und Makler. Üblich sind Provisionssätze zwischen 3% und 7% des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Kann der Käufer die Maklerprovision übernehmen?

Ja, dies ist in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise beim Kauf von Neubauwohnungen oder bei einem qualifizierten Alleinauftrag des Verkäufers an den Makler.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel mit Abschluss des Kaufvertrags fällig.

Was passiert, wenn der Verkauf scheitert?

Wer die Maklerprovision im Falle eines gescheiterten Verkaufs tragen muss, sollte im Maklervertrag geregelt sein.

Fazit

Die Frage, wer die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf zahlt, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt das Bestellerprinzip, jedoch gibt es Ausnahmen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die Beauftragung eines Maklers kann den Verkaufsprozess zwar vereinfachen, ist aber mit Kosten verbunden. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab und treffen Sie eine fundierte Entscheidung.

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