Wohnung streichen bei Auszug: Tipps & Tricks für stressfreies Renovieren

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Der Abschied von der alten Wohnung steht bevor – und damit oft auch die Frage: Muss ich renovieren? Gerade beim Thema „Wohnung streichen bei Auszug“ scheiden sich die Geister. Doch keine Panik, mit der richtigen Herangehensweise meistern Sie diese Aufgabe mit Bravour!

Früher war es gängige Praxis, dass Mieter ihre Wohnung beim Auszug frisch gestrichen hinterlassen. Doch die Zeiten ändern sich! Immer häufiger finden sich in Mietverträgen Klauseln, die Schönheitsreparaturen genauer regeln. Oft ist dort festgelegt, in welchem Umfang und in welchen Abständen renoviert werden muss. Bevor Sie also zum Pinsel greifen, heißt es: Mietvertrag genau studieren!

Ein häufiger Streitpunkt sind sogenannte „starre Fristenpläne“. Solche Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter zu Renovierungen nach starren Fristen verpflichten, sind oft unwirksam. Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder zugunsten der Mieter entschieden. Relevant ist dabei der tatsächliche Zustand der Wohnung: Ist sie stark abgenutzt oder noch gut in Schuss? Wichtig ist: Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtzeitig professionelle Hilfe suchen, zum Beispiel beim Mieterschutzbund.

Sollte tatsächlich ein neuer Anstrich fällig sein, stellen sich viele Mieter die Frage: In welcher Farbe muss ich streichen? Hier gilt: Geschmack ist nicht gleich Gesetz. Zwar bevorzugen viele Vermieter neutrale Farben wie Weiß, ein knalliges Pink müssen Sie aber deswegen nicht automatisch überstreichen. Wichtig ist, dass die Farbe nicht außergewöhnlich oder grell ist und dem allgemeinen Geschmacksempfinden entspricht. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall lieber einmal mehr mit dem Vermieter sprechen und eine gemeinsame Lösung finden.

Doch selbst wenn Sie nicht zum Pinsel greifen müssen: Eine saubere und besenreine Übergabe der Wohnung ist Ehrensache! Das bedeutet: Entfernen Sie Nägel und Dübel aus den Wänden, reinigen Sie den Backofen und entsorgen Sie Ihren Müll. So steht einem harmonischen Abschied und einer reibungslosen Schlüsselübergabe nichts mehr im Wege.

Vorteile eines frischen Anstrichs

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, die Wohnung zu streichen: Ein neuer Anstrich kann sich lohnen! Hier sind drei gute Gründe:

  • Besserer erster Eindruck bei der Wohnungsübergabe: Ein frischer Anstrich lässt die Wohnung gleich viel gepflegter und einladender wirken. Das kann sich positiv auf die Wohnungsübergabe auswirken und eventuelle Unstimmigkeiten mit dem Vermieter vermeiden.
  • Die Kaution zurückbekommen: Ein häufiger Grund für Streit bei der Rückzahlung der Kaution sind Renovierungsarbeiten. Wer seine Wohnung in einem guten Zustand hinterlässt, hat bessere Chancen auf eine schnelle und vollständige Rückzahlung.
  • Mit gutem Gewissen ausziehen: Ein sauberer Abschluss sorgt für ein gutes Gefühl. Sie können Ihre alte Wohnung mit ruhigem Gewissen hinter sich lassen und sich ganz auf Ihr neues Zuhause freuen.

Checkliste für das Streichen der Wohnung

Sie haben sich entschieden, die Wohnung zu streichen? Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick:

  • Mietvertrag prüfen: Ist eine Renovierungspflicht vereinbart?
  • Farbton mit dem Vermieter absprechen
  • Material besorgen: Farbe, Pinsel, Abdeckfolie, Malerkrepp, etc.
  • Genügend Zeit einplanen: Ein Zimmer streichen dauert länger als man denkt!
  • Fenster und Türen zum Lüften öffnen
  • Sorgfältig arbeiten: Auf gleichmäßige Farbaufträge achten
  • Nach dem Streichen gut trocknen lassen

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Streichen der Wohnung

So geht's: Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung gelingt der neue Anstrich im Handumdrehen.

  1. Vorbereiten: Möbel abdecken oder aus dem Zimmer räumen, Fußboden mit Folie auslegen, Steckdosen und Lichtschalter abkleben.
  2. Abkleben: Mit Malerkrepp die Ränder zu Fußboden, Decke und Fenstern sorgfältig abkleben.
  3. Streichen: Zuerst die Ecken und Kanten mit einem Pinsel vorstreichen, danach die großen Flächen mit der Farbrolle bearbeiten. Wichtig: Immer von oben nach unten arbeiten!
  4. Trocknen lassen: Nach dem Streichen die Farbe gut trocknen lassen, bevor Sie die Möbel wieder einräumen.
  5. Aufräumen: Abdeckfolie entfernen, Malerkrepp abziehen und schon erstrahlt Ihre Wohnung in neuem Glanz!

Häufige Fragen zum Thema Wohnung streichen bei Auszug

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema „Wohnung streichen bei Auszug“.

  • Muss ich die Wohnung beim Auszug immer streichen? Nein, nicht immer. Ob Sie streichen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung ab.
  • Darf der Vermieter verlangen, dass ich die Wohnung weiß streiche? Grundsätzlich gilt: Der Mieter darf die Farbe frei wählen, es sei denn, es ist etwas anderes im Mietvertrag vereinbart. Allerdings sollte die Farbe nicht außergewöhnlich oder grell sein.
  • Was passiert, wenn ich die Wohnung nicht streiche? In diesem Fall kann der Vermieter die Renovierung auf Ihre Kosten in Auftrag geben. Allerdings muss er Ihnen zuvor eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

Tipps und Tricks

Mit diesen Tipps und Tricks wird das Renovieren zum Kinderspiel:

  • Qualitativ hochwertige Farbe verwenden: Das spart Zeit und Nerven, da die Farbe meist besser deckt.
  • Genügend Farbe kaufen: Nichts ist ärgerlicher, als mitten im Renovieren feststellen zu müssen, dass die Farbe nicht reicht.
  • Professionelles Werkzeug verwenden: Mit guten Pinseln und Farbrollen erzielen Sie ein schöneres Ergebnis.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage nach dem „Wohnung streichen bei Auszug“ nicht pauschal beantwortet werden kann. Ein Blick in den Mietvertrag und der Zustand der Wohnung sind entscheidende Faktoren. Grundsätzlich gilt: Eine saubere und besenreine Übergabe ist Pflicht, ein neuer Anstrich kann aber für ein harmonischeres Verhältnis zum Vermieter und eine reibungslose Rückzahlung der Kaution sorgen. Mit der richtigen Vorbereitung, guten Tipps und etwas handwerklichem Geschick meistern Sie die Renovierung Ihrer Mietwohnung mit Bravour und starten entspannt in Ihr neues Zuhause!

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